© 2022 All rights reserved
Der Winter bringt Schneeräum- und Streupflichten für Hauseigentümer
Mit hoher Luftfeuchtigkeit am Schleuderkurs
Bedenken Sie, dass Sie einen Winterdienst nicht nur benötigen, wenn es schneit. Zwei Drittel all unserer Einsätze passieren schon weit davor. Nebel und andere Witterungsverhältnisse, die zu einer hohen Luftfeuchtigkeit und zu einem kurzzeitigen Unterschreiten des Taupunktes führen, reichen aus, um Sie, Nachbarn sowie Kunden und Passanten am Morgen so richtig ins Schleudern zu bringen. Meist ist Bodennebel in den Monaten November und Dezember dafür verantwortlich, dass es lokal am darauffolgenden Morgen zu gefrierender Nässe kommt. Tagsüber herrschen noch leichte Plusgrade. Der Nebel speichert Feuchtigkeit. In der Nacht klart der Himmel auf und es wird meist kühler. Die Temperaturen fallen auf null Grad oder sinken noch weiter ab. Die Nässe auf Straßen, Gehsteigen oder Plätzen friert. Die Glätte am Morgen erhöht das Unfallrisiko ohne Winterdienst drastisch. Dank unserer jahrelangen Erfahrung und durch die Zusammenarbeit mit dem Wetterdienst am Grazer Flughafen und der ZAMG (Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik) können wir das Risiko der Unfallgefahr sehr gut einschätzen und sorgen vor, wenn gefrierende Nässe, Vereisungen oder sogar Schnee zu erwarten sind.
Welche Räum- und Streupflichten gibt es und wer haftet im Schadenfall?
Die Räum- und Streupflichten in Graz und Graz Umgebung bestehen von 6 bis 22 Uhr. Die Schneeräum- und Streupflicht der Eigentümer von Liegenschaften besteht auch für Gehsteige und Gehwege, die nicht mehr als 3 Meter von der eigenen Liegenschaft entfernt sind. Gibt es keinen Gehsteig, muss der Straßenrand in einer Breite von einem Meter von Schnee und Eis befreit werden.
Hausbesitzer und Liegenschaftseigentümer sind verpflichtet, sich um die winterlichen Beeinträchtigungen rund um das Haus zu kümmern. Der Liegenschaftseigentümer haftet, sollte es zu Unfällen kommen. Wird ein Winterdienst beauftragt, dann übernimmt dieser die Haftung. Wir haben selbstverständlich eine umfassende Haftpflichtversicherung für den Schadenfall abgeschlossen.

Schneeräum- und Streupflichten im Überblick – wertvolle Links
Die rechtlichen Bestimmungen zur Schneeräumung und Streuung können auf der Seite des Bundeskanzleramts nachgelesen werden. Ein diesbezüglicher Leitfaden für Hauseigentümer ist auch auf der Seite der Stadt Graz zu finden. Einen Überblick über die Schneeräumpflichten für Private finden Sie ebenfalls auf der Website der Stadt Graz. Wenn Sie sich unsicher sind, dann fragen Sie gerne bei uns nach. Neben Betreuung zählt auch Beratung rund um Objektbetreuung zu unseren Serviceleistungen.











































